DeniDrive - Professional Driving School

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 28.11.2025

1. Allgemeine Informationen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen der Fahrschule Denidrive (nachfolgend «Denidrive»). Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) von durch Fahrschüler gebuchte Leistungen in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung.

Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen.

2. Wichtige Hinweise (Kurz)

Zahlung

Fahrlektionen sind bei Beginn der Lektion zu bezahlen. Bevorzugte Zahlungsmethoden sind Bar und Banküberweisung (wenn möglich Instant).

Abmeldung

Mindestens 48 Stunden und 2 Arbeitstage im Voraus abmelden, sonst wird die Lektion verrechnet. Absagen per SMS/WhatsApp/E-Mail gelten erst nach Bestätigung.

Administrationspauschale

CHF 140.– für Administrationspauschale und Fahrschulversicherung ist ab der ersten Fahrstunde obligatorisch und bei Beginn der Ausbildung zu bezahlen.

Gutscheine

Gutscheine sind nicht erstattbar und 2 Jahre ab Kaufdatum gültig. Sie können nicht zurückgegeben, umgetauscht oder erstattet werden.

Rückerstattung

Grundsätzlich keine Rückerstattungen, ausser in begründeten Einzelfällen.

3. Fahrunterricht

Denidrive verpflichtet sich, den Fahrschülern eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht. Die ausbildenden Fahrlehrer von Denidrive sind staatlich geprüft und im Besitz der Fahrlehrerbewilligung.

Eine Fahrstunde genannt auch Fahrlektion dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten. Die Lektionen bestehen aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung. Es können auch Fahrlektionen mit anderer Dauer abgemacht werden. Die Kosten reduzieren bzw. erhöhen sich dadurch proportional zur Lektionsdauer.

Die Anwesenheit einer Begleitperson kann in manchen Situationen unterstützend und ermutigend wirken, weshalb Denidrive die Möglichkeit bietet, während der Ausbildungszeit einmalig eine Begleitperson mitzubringen.

Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzuführen und vor der Lektion vorzuweisen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Stunde mit Kostenfolge abgesagt. Ebenfalls zwingend sind fest schliessende Schuhe sowie Brille/Kontaktlinse sofern die Auflage 01 im Lernfahrausweis vermerkt ist.

4. Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen

Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden und 2 Arbeitstage (Sonn- und allgemeine Feiertage gelten nicht) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Eine Absage per SMS, WhatsApp oder E-Mail gilt erst akzeptiert, wenn dies von uns bestätigt wird. Zu spätem Erscheinen oder eine nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers – unabhängig vom Grund der Absage.

Im Krankheitsfall ist der Fahrschule innerhalb von 48 Stunden nach dem Termin ein ärztliches Zeugnis einzureichen (telefonisch ausgestellte Arztzeugnisse werden nicht akzeptiert). Deckt das Arztzeugnis jedoch einen Zeitraum ab, der bereits vor der vereinbarten Fahrlektion begonnen hat, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die Erkrankung und damit die Fahrunfähigkeit bereits bekannt war, wird das Arztzeugnis nicht als Entschuldigung akzeptiert, und die Lektion wird ebenfalls verrechnet.

5. Verhalten und Verantwortung

Grundsätzlich sind die Fahrlehrer von Denidrive dazu verpflichtet, in drohenden Situationen (inkl. Gesetzesübertretungen) rechtzeitig einzugreifen. Allfällige Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.

Der Fahrschüler verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich Denidrive vor, die Fahrlektion zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.

6. Administrationspauschale und Versicherung

Die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung von CHF 140.– ist ab der ersten Fahrstunde obligatorisch und bei Beginn der Ausbildung zu bezahlen. Falls eine Probelektion vereinbart wurde ist die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung für die Probelektion nicht fällig. Leistungsausschluss durch Versicherung infolge Alkohol-, Drogen, Medikamenteneinfluss oder Übermüdung bleibt vorbehalten. Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache des Fahrschülers. Eine Rückerstattung der Administrationspauschale und Fahrschulversicherung ist ausgeschlossen.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für die Dienstleistungen von Denidrive sind auf der Webseite ersichtlich. Sie können je nach Standort variieren. Fahrlektionen und vergünstigte Paketangebote sind jeweils bei Beginn der Lektion zu bezahlen. Bevorzugte Zahlungsmethoden sind Bar und Banküberweisung (wenn möglich Instant). Es fallen keine Zusatzgebühren für Überweisungen oder Einzahlungsscheine an.

Paketangebote sind Vergünstigungen und werden nur bei Karten- und Vorauszahlung gewährt. Fahrstunden, die nicht im Voraus bezahlt wurden, gelten als Einzellektionen. Nicht eingelöste Fahrstunden eines Paketangebots nach bestandener Führerprüfung werden dem Fahrschüler zurückvergütet. Die nicht eingelösten Fahrstunden werden auf das nächst kleinere Abonnement zurückgerechnet. Der evtl. entstandene Übertrag wird abzüglich einer Aufwands- bzw. Bearbeitungspauschale von CHF 10.00 ausbezahlt. Rückerstattungen erfolgen einmal monatlich jeweils gegen Ende des Monats. Die Gültigkeit eines Paketangebots endet nach 2 Jahren.

Sollten gegen Ende der Ausbildung mehrere Fahrstunden noch nicht bezahlt sein so sind diese spätestens am Prüfungstag selber zu bezahlen. Ansonsten verweigert die Fahrschule die Prüfungsbegleitung. Die daraus entstanden Kosten gehen zu Lasten des Fahrschülers.

8. Praktische Führerprüfung

Fahrschüler werden erst zur Prüfung angemeldet, wenn sie aus Sicht des Fahrlehrers prüfungsreif sind und der VKU absolviert wurde. Wer vorher an die Prüfung will, muss sich selbst mit dem eigenen Fahrzeug anmelden. Mit unbezahlten Fahrlektionen/Paketen werden die Fahrschüler nicht an die praktische Prüfung angemeldet/zugelassen. Allfällig dadurch entstandene externe Prüfungsgebühren durch das Strassenverkehrsamt sind durch den Schüler zu begleichen.

Für die praktische Führerprüfung fällt eine Prüfungspauschale von CHF 120.– an. Diese beinhaltet die Bereitstellung des Fahrschulautos sowie die Begleitung durch die Fahrlehrperson während der Prüfung. Da eine Prüfung in der Regel bis zu 60 Minuten dauert, unterscheidet sich diese Pauschale von einer normalen Fahrlektion.

Zusätzlich wird üblicherweise eine reguläre Einzellektion direkt vor der Prüfung verrechnet. Diese dient zum Einfahren, zur letzten Vorbereitung und für die Rückfahrt zum Treffpunkt nach der Prüfung.

Die Kosten seitens Strassenverkehrsamt sind in der Prüfungspauschale nicht inkludiert und werden vom Strassenverkehrsamt separat in Rechnung gestellt.

9. Rückerstattungen und Beschwerden

9.1 Grundsätzliche Rückerstattungsregelung

Grundsätzlich werden keine Rückerstattungen gewährt. Alle Zahlungen für Fahrlektionen, VKU-Kurse, Gutscheine und sonstige Dienstleistungen sind endgültig.

9.2 Ausnahmen bei Qualitätsmängeln

Sollten die Erwartungen an den Fahrlehrer oder die Ausbildung von Denidrive aufgrund objektiver Qualitätsmängel nicht erfüllt werden, wird der Fahrschüler gebeten, dies unverzüglich nach der betroffenen Fahrlektion mitzuteilen. In begründeten Einzelfällen kann Denidrive nach eigenem Ermessen eine Rückerstattung für die betroffene Fahrlektion gewähren. Dies gilt nur für die unmittelbar betroffene Einzel- oder Doppellektion. Vergangene Fahrlektionen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Bei allen Rückerstattungen wird eine Bearbeitungs- bzw. Aufwandspauschale von CHF 30.00 pro Rückerstattung verrechnet. Ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

9.3 Keine Rückerstattung bei Nichterscheinen

Bei Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen, verspäteten Absagen oder persönlichen Gründen des Fahrschülers erfolgt keine Rückerstattung. Dies gilt auch bei Krankheit, Unfall oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen.

10. Zahlungsfristen und Mahnverfahren

Fahrlektionen sind soweit möglich vor Beginn jeder Fahrlektion zu bezahlen. Bevorzugte Zahlungsmethoden sind Bar und Banküberweisung (wenn möglich Instant). Es fallen keine Zusatzgebühren für Überweisungen an. Allfällige Rechnungen für Dienstleistungen von Denidrive sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Sofern die Rechnung nach erfolgter Zahlungserinnerung nicht beglichen wurde, fällt eine Mahngebühr von CHF 30.– an.

Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur praktischen Prüfung sowie vor Antritt der praktischen Prüfung müssen alle offenen Rechnungen beglichen sein. Denidrive behält sich das Recht vor, Fahrschüler zur Prüfung abzulehnen, sofern offene Geldforderungen zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegen. Ebenfalls behält sich Denidrive das Recht vor, keine weiteren Fahrlektionen durchzuführen, sofern ausstehende Rechnungen offen sind. Denidrive kann nicht für Drittforderungen (z.B. Prüfungsgebühren vom Strassenverkehrsamt) verantwortlich gemacht werden.

11. Verkehrskundeunterricht (VKU)

Der Verkehrskundeunterricht wird gemäss den Vorgaben der ASA (z. B. SARI) durchgeführt. Der VKU kostet CHF 190.– und beinhaltet alle Kursunterlagen. Das VKU-Zertifikat ist 2 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.

Bei Nichterscheinen zu einem VKU-Termin ohne rechtzeitige Abmeldung (mindestens 72 Stunden/3 Arbeitstage im Voraus) wird der volle Kurspreis verrechnet. Für VKU-Absagen gelten die gleichen Bedingungen wie für Fahrlektionen.

12. Gutscheine

Gutscheine sind grundsätzlich nicht erstattbar. Gutscheine für Fahrlektionen und VKU-Kurse können online erworben werden. Gutscheine sind 2 Jahre ab Kaufdatum gültig und können nicht zurückgegeben, umgetauscht oder erstattet werden. Der Wert des Gutscheins kann nur für die entsprechende Dienstleistung eingelöst werden.

Verliert ein Gutschein seine Gültigkeit, verfällt der Anspruch auf die Leistung ersatzlos. Eine Verlängerung der Gültigkeit oder nachträgliche Rückerstattung ist nicht möglich, auch nicht bei unvorhersehbaren Umständen.

Der Käufer trägt die volle Verantwortung für die rechtzeitige Nutzung des Gutscheins innerhalb der Gültigkeitsdauer.

13. Änderungen der AGB

Denidrive behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Die jeweils aktuelle Version ist auf der Webseite www.denidrive.ch einsehbar.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Denidrive und dem Fahrschüler ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aarau, Schweiz.

DeniDrive
Laurenzenvorstadt 11
5600 Aarau
Schweiz
+41 79 123 45 67
info@denidrive.ch